Allgemeines zum Reisen
Was tun bei Flugausfällen/Verspätungen?
![]() | Welche Rechte habe ich als Urlauber? |
Wenn Sie einen Flug bei einer EU-Airline gebucht haben, gilt die Fluggastrechte-Verordnung:
Sie haben Anspruch auf eine Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Airline muss Sie ggf. auch auf eine fremde Fluggesellschaft umbuchen, in der Praxis ist dies aber eher schwierig durchzusetzen.
Ist ein Flug erst am nächsten oder in den nächsten Tagen möglich, muss die Gesellschaft für Ihre Unterkunft aufkommen., ggf. sogar für die entsprechende Verpflegung. Desgleichen muss die Gesellschaft Sorge tragen, dass Sie Ihre Familie per Fax oder Mail kostenfrei verständigen können.
Sie können alternativ, und nach Rücksprache mit der Fluggesellschaft, aber auch vom Flug zurücktreten und erhalten die Kosten erstattet.
